Bitte fülle das nebenstehende Formular vollständig aus.
Mit dem Absenden beantragst du die Mitgliedschaft im Förderverein des Zeltlagers "Einmal Rot - Immer Rot".
Die Mitgliedschaft kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verein zustande.
Ich ermächtige den Einmal Rot Immer Rot
e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift
einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Einmal Rot - Immer Rot e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht
Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Mandatsreferenz:
Einmal Rot immer Rot e.V., Warthauser Str. 3, 88447
Birkenhard
Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE86ZZZ00001590288
Ich erkenne die Satzung des Vereins in der jeweils gültigen Fassung an. Die aktuelle Satzung kann ich jederzeit auf der Vereinshomepage (Satzung) einsehen und beim Vorstand erhalten.
Ich willige ein, dass der Einmal Rot - Immer Rot e.V., im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus diesem Mitgliedsantrag, dem Mitgliedsverhältnis und der Mitgliedsverwaltung sowie dem Beitragseinzug ergeben, zu vereinsinternen Zwecken speichert und verarbeitet.
Informationspflichten gemäß Artikel 12 bis 17
DSGVO:
Wir speichern lediglich die Daten, die ihr uns im
Rahmen des Mitgliedsantrages mitteilt, sowie ggf. spätere Änderungen hierzu. Gespeicherte Informationen und deren Verwendung können jederzeit beim Vorstand erfragt werden. Es besteht ein Auskunftsrecht über alle gespeicherten und
verarbeiteten Daten, das beim Vorstand geltend gemacht werden kann. Die Löschung der
gespeicherten Daten kann nach den Voraussetzungen des Artikel 17 jederzeit verlangt werden.
Die Datenerhebung und -speicherung erfolgt
ausschließlich zur Durchführung des Mitgliedsverhältnisses und zum Beitragseinzug und erfolgt ausschließlich durch die Mitglieder des Vorstandes. Dieser ist auch verantwortlich für die Datenerhebung und
-verarbeitung.
Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist nicht
vorgesehen und wird ohne Zustimmung nicht erfolgen.
Die Daten werden für die Dauer des
Mitgliedschaftsverhältnisses gespeichert. Nach Ende der Mitgliedschaft werden sie für weitere 10 Jahre aufbewahrt (angelehnt an § 147 AO)